Die Hildesheimer Allgemeine Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe vom Prozesserfolg eines Mandanten von KERN CHERKEH gegen die Volksbank Hildesheim-Lehrte-Pattensen.
Das Landgericht veruteilte die Volksbank wegen fehlerhafter Anlageberatung bei der Vermittlung von geschlossenen Fonds mit Urteil vom 20.06.2017 (Az. 6 O 226/16) zum Schadensersatz in Höhe von 20.134,37 EUR. Grund der Verurteilung: Die Volksbank hatte unseren Mandanten bei der Vermittlung von geschlossenen Beteilgungen nicht über die geflossenen Provisionen aufgeklärt. Auf einen Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 15.01.2018 hat die Volksbank nun eingelenkt und die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim zurückgenommen.
Aus der Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 06.02.2018 („Thema des Tages“, S. 14):
„Anwalt Andreas Hampe glaubt, dass es nicht mehr viele Verfahren dieser Art geben wird. „2009 hat der Bundesgerichtshof die Pflicht der Banken zur Aufklärung über die Provisionen
zweifelsfrei festgeschrieben. Seither klären die Kreditinstitute in der Regel über die Höhe der Provisionen auf oder lassen sich zumindest entsprechende Erklärungen von ihren Kunden unterschreiben.“ Heißt im Umkehrschluss: Wer noch wegen verschleierter Provisionen gegen seine Bank klagen will, hat nicht mehr viel Zeit.“