BGH zur Abrechnung gekündigter Immobiliendarlehen: Nur Verzugszins, aber keine Vorfälligkeitsentschädigung nach Kündigung durch die Bank

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07.02.2013

Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zum Verfahren Verfahrens XI ZR 512/11 am 15.01.2013 erklärt, dass der Schadensersatz nach Kündigung eines Immobiliendarlehens  auf 2,5 % – Punkte über dem Basiszinssatz beschränkt sei. Eine Vorfälligkeitsentschädigung könne daneben von der Bank nicht verlangt werden (siehe hierzu folgenden Link).

Andreas Hampe, MLE

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht