Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zum Verfahren Verfahrens XI ZR 512/11 am 15.01.2013 erklärt, dass der Schadensersatz nach Kündigung eines Immobiliendarlehens auf 2,5 % – Punkte über dem Basiszinssatz beschränkt sei. Eine Vorfälligkeitsentschädigung könne daneben von der Bank nicht verlangt werden (siehe hierzu folgenden Link).