Schiffsfonds: Bundesgerichtshof bestätigt: Sparkasse Hannover muss an Mandanten von KERN | CHERKEH 90.000,00 EUR Schadensersatz leisten

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11.04.2014

Die Sparkasse Hannover ist auf der Grundlage eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 25.02.2014 (Aktenzeichen XI ZR 88/13) nunmehr rechtskräftig dazu verurteilt, an einen Mandanten unserer Kanzlei insgesamt 90.373,07 EUR zzgl. Zinsen wegen unterlassener Aufklärung über Rückvergütungen (sog. „kick-backs“) zu zahlen.

Die seitens der Sparkasse Hannover eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 07.02.2013 (Aktenzeichen 3 U 187/12)  wies der Bundesgerichtshof aktuell zurück.

Damit hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hannover vom 19.09.2012 (Aktenzeichen 11 O 515/11) nunmehr auch in dritter Instanz Bestand, nachdem bereits das Oberlandesgericht Celle die Berufung der Sparkasse Hannover mit Beschluss vom 07.02.2013 zurückgewiesen hatte.

Das Landgericht Hannover hatte die Sparkasse Hannover verurteilt, an einen mittlerweile 78-jährigen Rentner Schadensersatz in Höhe von 90.373,07 EUR zzgl. Zinsen wegen unterlassener Aufklärung über Rückvergütungen (sog. „kick-backs“) zu zahlen.

In den Jahren 2006 und 2007 hatte die Sparkasse Hannover unserem Mandanten, dem damals bereits über 70 Jahre alten Kläger, Investitionen in unternehmerische Beteiligungen an zwei geschlossenen Schiffsfonds in Höhe von insgesamt 90.000,00 EUR empfohlen („Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-B Schiffe“ mbH & Co. KG“ und „Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH Co. KG“). Hierbei klärte die Sparkasse Hannover unseren Mandanten nicht darüber auf, dass sie im Zusammenhang mit der Zeichnung der von ihr empfohlenen Kapitalanlagen durch unseren Mandanten Rückvergütungen in Höhe von jeweils 11 % (insgesamt 9.900,00 EUR) erhält. Dies hatte unser Mandant erst im Jahr 2010 durch eine eigene Anfrage bei der Bank in Erfahrung gebracht.

Sind Ihnen auch geschlossene Beteiligungen, wie z.B. Schiffsfonds, Lebensversicherungsfonds, Immobilienfonds oder Medienfonds, durch Ihre Bank empfohlen worden? Lassen Sie Ihre Ansprüche vom Bankrechts-Team der Kanzlei KERN | CHERKEH Rechtsanwälte prüfen.

Andreas Hampe, MLE

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht