Bundesgerichtshof: Erhebung von Kreditbearbeitungsgebühren gegenüber Privatkunden unwirksam

Bild zur Meldung

13.05.2014

Der Bundesgerichtshof hat am heutigen Tag mit zwei Urteilen (BGH, Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) entschieden, dass die Erhebung von Kreditbearbeitungsgebühren durch eine Bank in allgemeinenen Geschäftsbedingungen und vorformulierten Darlehensverträgen gegenüber Privatkunden unwirksam ist.

Die Erhebenung derartiger Gebühren im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder mittels vorformulierten Vertragsklauseln benachteilige den Verbraucher unangemessen, so die obersten Bundesrichter (siehe hierzu die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom heutigen Tag).

Aufgrund der Unwirksamkeit der Erhebung der Gebühren, stehen betroffenen Darlehensnehmern gegenüber ihrer Bank grundsätzlich Rückforderungsansprüche zur Seite.

Sind auch Sie betroffen von den Kreditbearbeitungsgebühren der Banken? Gern prüfen wir Ihre Ansprüche und unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen gegenüber Ihrer Bank.

Unsere Kanzlei hat bereits für eine Vielzahl von Bankkunden erfolgreich Rückforderungsansprüche (außergerichtlich und gerichtlich) durchgesetzt.

Andreas Hampe, MLE

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht