EU-Datenschutzgrundverordnung: Schulungen und Beratung für Unternehmen, Verbände und Körperschaften

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18.04.2018

Ab dem 25.05.2018 gelten neue EU-weite Regelungen zum Datenschutz. Ab diesem Zeitpunkt finden die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des neu gefassten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) Anwendung.

KERN CHERKEH führt u.a. für Verbände und Körperschaften Schulungen zur Umsetzung der neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben durch. Im Rahmen einer solchen Inhouse-Schulung (Methode: Workshop) helfen wir den Verantwortlichen (GF / Vorstände) und deren Mitarbeitern und – soweit vorhanden – dem Datenschutzbeauftragten, sich effektiv auf die neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen einzustellen und den individuellen Anpassungsbedarf zu ermitteln, wobei wir auch auf konkrete Fragen zum Theman Datenschutz eingehen können.

Der Aufbau der Schulungen erfolgt praxisorientiert nach vorheriger Abstimmung und gemeinsamer Festlegung des konkreten Bedarfs, z.B. anhand der wesentlichen (fünf) Verfahrensschritte:

  1. Schritt: Erforderlichkeit eines Datenschutzbeauftragten?

  2. Schritt: Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten

  3. Schritt: Überprüfen der Datenverarbeitungsvorgänge

  4. Schritt: Maßnahmen zur Datensicherheit

  5. Schritt: Erfüllen von Informationspflichten

Darüber hinaus begleiten wir auch die Umsetzung der neuen Bestimmungen, z.B.: Erstellung oder Anpassung von Verarbeitungsverzeichnissen, Datenschutzerklärungen, Verträgen mit Dienstleistern (Auftragsverarbeitern).

Andreas Hampe, MLE

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht