EuGH konkretisiert Aufklärungspflichten bei Fremdwährungsdarlehen

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21.09.2017

Bei der Vergabe von Fremdwährungsdarlehen muss dass Kreditinstitut den Vebraucher über das damit verbundene Wechselkursrisiko so umfassend informieren, dass er die wirtschaftlichen Folgen für seine finanziellen Verpflichtungen einschätzen kann. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil vom 20.09.2017 entschieden (Az.: C-186/16).

Im Ausgangsverfahren, das dem EuGH von einem rumänischen Gericht vorgelegt wurde, hatten die Kläger, die selbst nur über Einkünfte in rumänischer Währung (Lei) verfügten, mit der Bank auf Schweizer Franken (CHF) lautende Fremdwährungsdarlehen abschlossen, die dem Erwerb von Immobilien, der Refinanzierung anderer Kredite oder der Erfüllung persönlicher Bedürfnisse dienten.

Der EuGH hat mit Urteil vom 20.09.2017 entschieden, dass Banken bei Fremdwährungskrediten verpflichtet sind, den Kreditnehmern „Informationen zur Verfügung zu stellen, die ausreichen, um die Kreditnehmer in die Lage zu versetzen, umsichtige und besonnene Entscheidungen zu treffen. Hierzu führt der EuGH folgendes aus:

„Dieses Erfordernis bedeutet, dass die Klausel eines Kreditvertrags, nach der der Kredit in derselben Fremdwährung zurückzuzahlen ist, in der er gewährt wurde, für den Verbraucher in formeller und grammatikalischer Hinsicht, aber auch hinsichtlich ihrer konkreten Tragweite in dem Sinne verständlich sein muss, dass ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher nicht nur die Möglichkeit einer Auf- oder Abwertung der Fremdwährung, auf die der Kredit lautet, erkennen, sondern auch die – möglicherweise erheblichen – wirtschaftlichen Folgen einer solchen Klausel für seine finanziellen Verpflichtungen einschätzen kann. Es ist Aufgabe des nationalen Gerichts, die insoweit erforderlichen Feststellungen zu treffen.“

Diese Entscheidung bedeutet eine Stärkung der Verbraucherrechte bei Fremdwährungsdarlehen, die auch bei vielen Rechtsstreitigkeiten vor deutschen Gerichten im Zusammenhang mit Verlusten durch Fremdwährungsdarlehen (z.B. Darlehen in Schweizer Franken) Bedeutung haben wird.