Vertragsstrafenvereinbarungen zu Dopingsachverhalten haben in Sponsoringverträgen verschiedene Zielrichtungen. Einerseits sollen sie dem Sponsor im Fall des Dopings des gesponserten Athleten den Schadensnachweis ersparen. Andererseits sollen Vertragsstrafen den Gesponserten als Druckmittel zur ordnungsgemäßen Erbringung seiner versprochenen Leistung anhalten, den Athleten also vor Doping abschrecken. Mit den damit zusammenhängenden Rechtsfragen befasst sich der aktuell erschienene Beitrag von Rainer Cherkeh mit dem Titel „Vertragsstrafenklauseln zu Dopingsachverhalten in Sponsoringverträgen“, veröffentlicht in SCIAMUS – Sport und Management, Ausgabe 2/2015, S. 17 ff.