HAZ: Andreas Hampe zur Haftung der Sparkasse Hannover wegen Schließfach-Aufbrüchen

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05.08.2019

In der Ausgabe der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 03.08.2019 („Schließfächer zu schlecht geschützt?“) äußert sich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktecht Andreas Hampe zur Haftung der Sparkasse Hannover wegen der Schließfach-Aufbrüche in zwei Filialen in Hannover von Anfang Juli 2019:

„Ein Schadensersatzanspruch der Kunden wäre gegeben, wenn die Sparkasse ihre Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verletzt, die sich aus dem Mietvertrag für das Schließfach ergeben, sagt Andreas Hampe, Haftrechtsexperte der hannoverschen Kanzlei Kern-Cherkeh. Die Sparkasse müsse geeignete und zugleich zumutbare Maßnahmen ergreifen, die es Dritten zumindest wesentlich erschwert, Zugang zum Schließfachraum zu erlangen. „Dass dies hier in einem ausreichenden Maße erfolgt wäre, ist zumindest höchst fraglich“, sagt Hampe.“ (Quelle: HAZ v. 03.08.2019, S. 9).

Andreas Hampe, MLE

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht