Hinweisgebersysteme: Prof. Cherkeh als Sachverständiger beim Sportausschuss des Deutschen Bundestages

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16.03.2023

Aus "heute im bundestag" vom 15.03.2023:


"(...) Auch der Sportrechtsexperte Rainer Tarek Cherkeh sieht Hinweisgebersysteme als wesentliche Bestandteile eines Compliance-Management-Systems (CMS) an. Je nach Größe, Struktur und relevanten Haftungsrisiken der Sportorganisation könne auch die Benennung einer Ombudsperson sinnvoll sein, befand er. Diese habe die Aufgabe, vereinsinterne oder vereinsexterne Hinweise auf gesetzeswidrige Sachverhalte im Verein entgegenzunehmen und an den Vorstand weiterzuleiten, „ohne dabei den Informanten preiszugeben“. Im Sport seien derartige Meldestellen - wenn auch noch nicht in ausreichendem Maß - durchaus etabliert, so der Fachanwalt für Sportrecht. Dabei schade es nicht, wenn Betroffene sich mit ihrem Anliegen an verschiedene Meldestelle wenden können. Die Auswahl zu haben, könne sogar hilfreich sein, befand Cherkeh. (...)"