Individualbeitrag unwirksam: Targobank nimmt Revision vor dem Bundesgerichtshof zurück

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20.12.2016

Die Targobank hat laut einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom heutigen Tag (Pressemitteilung Nr. 238/2016) wegen des sog. „Individualbeitrags“ bei Verbraucherdarlehen erneut einen Rückzieher vor dem Bundesgerichtshof gemacht und die Revision (Az. XI ZR 231/16) gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zurückgenommen.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28.04.2016 (6 U 152/15) ist damit rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 08.07.2015 (12 O 341/14) bestätigt, mit dem der Targobank auf die Klage eines Verbraucherverbandes untersagt wurde, im Zusammenhang mit dem Abschluss eines „Individual-Kredits“ einen „einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag“ zu erheben.

Offenbar hat die Targobank ihre Strategie nun geändert und die Aussichtslosigkeit der Durchsetzbarkeit des sog. Individualbeitrags akzeptiert.

Die Targobank hatte bereits im November 2016 mit einer Revisionsrücknahme ein höchstrichterliches Urteil des Bundesgerichtshofs zum „Individualbeitrag“ verhindert  Der für Banksachen zuständige XI. Zivilsenat hatte eine Verhandlung über die Frage der Rechtmäßigkeit des Individualbeitrags für den 22.11.2016 angesetzt. Aufgrund der Revisionsrücknahme wurde dieser Termin aufgehoben.

Einer Mandantin unserer Kanzlei, die vor dem Amtsgericht Düsseldorf ein obsiegendes Urteil gegen die Targobank erstritten hatte (siehe Beitrag vom 28.09.2016), hat die Targobank die ausgeurteilten Beträge zwischenzeitlich anstandslos erstattet. Das Urteil ist zudem ebenfalls rechtskräftig geworden, da die Targobank ein Rechtsmittel gegen das Urteil nicht eingelegt hat.

Für alle Verträge mit der Targo Bank aus dem Jahr 2013 ist nun Eile geboten: Die Rückforderungsansprüche drohen mit Ablauf des 31.12.2016 zu verjähren. Gern übernehmen wir die Anspruchsduchsetzung für Sie.

Andreas Hampe, MLE

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht