KERN CHERKEH erstreitet Urteil gegen Volksbank Hildesheim-Lehrte-Pattensen

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05.07.2017

Geschlossene Fonds: Das Landgericht Hildesheim hat die Volksbank Hildesheim-Lehrte-Pattensen mit Urteil vom 20.06.2017 (Az. 6 O 226/16) wegen fehlerhafter Anlageberatung zum Schadensersatz in Höhe von 20.134,37 EUR verurteilt.

Der von KERN CHERKEH Rechtsanwälte vertretene Kläger hatte sich in den Jahren 2006 und 2007 auf Empfehlung der Volksbank Hildesheim-Lehrte-Pattensen an den geschlossenen Fonds  MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG und Zweite MPC Sachwert Rendite-Fonds Opportunity Amerika GmbH & Co. KG beteiligt.

Das Landgericht hat nun mit Urteil vom 20.06.2017 festgestellt, dass dem Kläger gegenüber der Volksbank wegen unterlassener Aufklärung über die der Volksbank zugeflossenen Rückvergütungen Schadensersatzansprüche zustehen. Eine Bank ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Anlageberatungsvertrag verpflichtet, über die von ihr vereinnahmte Rückvergütung aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen ungefragt aufzuklären. Dies hatte die Volksbank im Rahmen der Anlageberatung im Vorfeld der Anlageentscheidungen des Klägers unterlassen.

Den Einwendungen der Volksbank, wonach die Ansprüche des Klägers verjährt wären bzw. es an der Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Schaden mangeln würde, hat das Landgericht als unbegründet eingestuft. Die Volksbank hatte dem Kläger, der langjähriger Kunde und Genosse der Bank ist, im Prozess ferner rechtsmissbräuchliches Verhalten vorgeworfen. Auch diesem Standpunkt der Bank hat das Landgericht im Urteil eine deutliche Absage erteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gern prüfen wir auch Ihren Fall und begleiten Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Ihre Bank oder einen freien Anlageberater.

Andreas Hampe, MLE

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht