KERN CHERKEH erstreitet vor dem Landgericht Braunschweig Rückabwicklung von MONTRANUS III gegen Helaba Dublin

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10.02.2015

Das Landgericht Braunschweig hat die Helaba Dublin mit Urteil vom 09.01.2015 (Az. 5 O 1863/13 (148)) zur Zahlung von jeweils gut 10.500,00 € an zwei Mandanten unserer Kanzlei gegen Übertragung der Beteiligungen an dem geschlossenen Medienfonds MONTRANUS III verurteilt.

Die beiden von unserer Kanzlei vertretenen Kläger beteiligten sich im Jahr 2005 an dem geschlossenen Medienfonds MONTRANUS III. Gemäß Fondskonzept war etwa die Hälfte des Beteiligungsbetrags von den Anlegern aus Eigenmitteln zu erbringen, der weitere Teil war (zwingend) über ein Darlehen der Helaba Dublin International zu finanzieren.

Mit Urteil vom 09.01.2015 stellte das Landgericht Braunschweig nun fest, dass die jeweils von den Klägern im Jahr 2013 erklärten Widerrufe der mit der Helaba Dublin International geschlossenen Darlehensverträge wirksam waren. Da die verwendete Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 355 BGB entspreche, sei eine Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt worden, so dass der jeweilige Widerruf nicht verspätet war, sondern vielmehr auch noch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags ausgesprochen werden konnte.

Darüber hinaus hat das Landgericht festgestellt, dass das Widerrufsrecht der Kläger nicht verwirkt war und die Kläger sich zudem keine Steuervorteile anrechnen lassen müssen.

Durch den wirksamen Widerruf der Darlehensverträge sind die Kläger so zu stellen, als hätten sie sich an dem Fonds MONTRANUS III nicht beteiligt und ferner keinen Darlehensvertrag mit der Helaba Dublin International geschlossen. Daher ist die Helaba Dublin seitens des Landgerichts Braunschweig zum Ausgleich der jeweiligen Eigenmittel der Kläger abzüglich erhaltener Ausschüttungen Zug-um-Zug gegen Übertragung der Beteiligungen auf die Beklagte verurteilt worden. Zudem stellte das Landgericht Braunschweig antragsgemäß fest, dass der Helaba Dublin International aus den Darlehensverträgen keine Rechte gegenüber unseren Mandanten mehr zustehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Andreas Hampe, MLE

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht