Landgericht Oldenburg: 86.500,00 EUR Schadensersatz für Schiffsfonds-Anleger (SANTA P-Schiffe)

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23.10.2014

Das Landgericht Oldenburg hat einem Mandanten unserer Kanzlei aktuell mit Urteil vom 11.07.2014 (Aktenzeichen 3 O 2733/13) einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 86.500,00 € Zug-um-Zug gegen Übertragung der Beteiligung an dem geschlossenen Schiffsfonds „Beteiligungsgesellschaft MS „SANTA P-Schiffe GmbH & Co. KG“ zugesprochen.

Unser Mandant hatte sich im Jahr 2005 auf Vermittlung eines sog. freien Anlageberaters an dem geschlossenen Schiffsfonds „Beteiligungsgesellschaft MS „SANTA P-Schiffe GmbH & Co. KG“ mit einem Betrag von 100.000,00 zzgl. 5 % Agio beteiligt.

Das Landgericht Oldenburg hat nun festgestellt, dass die Beratung unseres Mandanten weder anleger- noch objektgerecht war und den Anlageberater zum Schadensersatz verurteilt.

In den Entscheidungsgründen des Urteils vom 11.07.2014 hat das Landgericht ausgeführt, dass der Berater unserem Mandanten die Beteiligung an dem Schiffsfonds schon deshalb nicht hätte empfehlen dürfen, weil dieser eine sichere Anlage zur Altersvorsorge wünschte und es sich bei der Schiffsfonds-Beteiligung gerade nicht im eine sichere und zur Altervorsorge geeignete Anlage handelt.

Das Landgericht hat ferner festgestellt, dass die Beratung des Klägers zudem nicht objektgerecht war, da dieser vom Berater nicht darüber aufgeklärt wurde, dass die Handelbarkeit der Beteiligung an dem Schiffsfonds stark eingeschränkt ist.

Das Landgericht verurteilte den Beklagten ferner zur Leistung von Verzugszinsen sowie zur Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Andreas Hampe, MLE

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht