Rechtliche Auswirkungen der CORONA-/ COVID-19-Epidemie auf Vertragsbeziehungen

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17.03.2020

Die aktuellen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz in den Allgemeinverfügungen der Kommunen zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie (Schließung von Einrichtungen, Verbot von Zusammenkünften, Ansammlungen, Veranstaltungen etc.) haben unmittelbar und teils gravierende Auswirkungen auf Verträge. Darüber hinaus stellen sich für Unternehmen neben arbeitsrechtlichen Fragen auch Probleme rund um Liefer- und Leistungsbedingungen aus den Vertragsverhältnissen, wie etwa:

  • Garantierte Fristen und Terminen können nicht eingehalten werden. Sind Rücktritt, Kündigung, Stornierung oder Schadenersatz in diesem Fall berechtigt?

  • Oftmals enthalten Verträge Klauseln zu „höherer Gewalt“ (Force Majeure). Doch greifen diese für vertragliche Pflichten, die wegen der Corona-Epidemie nicht erfüllt werden?

  • Ist es möglich, sich vom Vertrag durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen oder kann der Vertragspartner den Vertrag beenden?

  • Ist die Geschäftsgrundlage weggefallen oder gestört und was hat dies für rechtliche Konsequenzen?

  • Wie kann ich mich vor Vertragsstrafen schützen?

  • Was sollte ich vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Epidemie bei künftigen Vertragsgestaltungen zu „höherer Gewalt“ bzw. außergewöhnlichen Ereignissen schon jetzt berücksichtigen?

  • Welche rechtlichen Schritte müssen eingeleitet werden, um keine Nachteile zu erleiden?

Bei der Klärung dieser und weiterer rechtlicher Fragen unterstützen wir Sie gern – bundesweit. Wenden Sie sich bitte bei allen rechtlichen Fragen rund um die Auswirkungen der Corona-Epidemie jederzeit an unsere zentrale E-Mail-Adresse kanzlei@kern-cherkeh.de oder rufen Sie uns an 0511 – 89 76 570.

Andreas Hampe, MLE

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht