KERN CHERKEH Rechtsanwälte erstreiten Urteil: Sparkasse Hannover erneut wegen Schiffsfonds zum Schadensersatz verurteilt

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08.01.2016

Erfolg für Mandanten von KERN CHERKEH Rechtsanwälte gegen die Sparkasse Hannover.

Das Landgericht Hannover hat die Sparkasse mit einem am 23.12.2015 verkündeten Urteil (Az. 7 O 12/14) wegen fehlerhafter Anlageberatung zur Zahlung von insgesamt 54.621,50 € verurteilt.

Die Sparkasse empfahl ihrem Kunden in den Jahren 2005 und 2006 zwei Beteiligungen von jeweils 30.000,00 € an den geschlossenen Schiffsfonds „Kommanditgesellschaft MS „SANTA LEONARDA“ Offen Reederei GmbH & Co. “ und „Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-B Schiffe“ mbH & Co. KG“.

Bei der Beratung zu den beiden Schiffsfonds klärte die Sparkasse den Kunden nicht darüber auf, dass sie für die Vermittlung der Beteiligungen Provisionen in Höhe von 12 % (SANTA LEONARDA) bzw. 11 % (SANTA-B) erhalten würde. Hierüber hätte die Sparkasse ihren Kunden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof aufklären müssen, so dass das Landgericht insoweit jeweils einen Beratungsfehler festgestellt hat.

Die Einwendungen der Sparkasse, dass die Ansprüche bereits verjährt wären und dass es an der Ursächlichkeit zwischen Beratungspflichtverletzung und Schaden des Kunden fehlen würde, hat das Gericht nach durchgeführter Beweisaufnahme verworfen.

Das Urteil des Landgerichts Hannover ist noch nicht rechtskraftig.

Wurden Ihnen auch geschlossene Beteiligungen (Schiffsfonds, Immobilienfonds, Lebensversicherungsfonds etc.) empfohlen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gern prüfen wir die Erfolgsaussichten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Bank / den Vermittler.

Andreas Hampe, MLE

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht