Geschlossene Beteiligungen: Die Volksbank Hildesheim-Lehrte-Pattensen hat die Berufung gegen ein von KERN CHERKEH Rechtsanwälte erstrittenes Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 20.06.2017 (Az. 6 O 226/16) auf einen Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Celle zurückgenommen.
Das Urteil des Landgerichts Hildesheim ist damit rechtskräftig. Das Landgericht hatte die Volksbank wegen fehlerhafter Anlageberatung bei der Vermittlung von geschlossenen Fonds zum Schadensersatz in Höhe von 20.134,37 EUR verurteilt.
Der von KERN CHERKEH Rechtsanwälte vertretene Kläger hatte sich in den Jahren 2006 und 2007 auf Empfehlung der Volksbank Hildesheim-Lehrte-Pattensen an den geschlossenen Fonds MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG und Zweite MPC Sachwert Rendite-Fonds Opportunity Amerika GmbH & Co. KG beteiligt.
Das Landgericht entschied mit Urteil vom 20.06.2017 , dass dem Kläger gegenüber der Volksbank Schadensersatzansprüche wegen unterlassener Aufklärung über die der Volksbank zugeflossenen Rückvergütungen zustehen. Eine Bank ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Anlageberatungsvertrag verpflichtet, über die von ihr vereinnahmte Rückvergütung aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen ungefragt aufzuklären. Dies hatte die Volksbank im Rahmen der Anlageberatung im Vorfeld der Anlageentscheidungen des Klägers unterlassen.
Den Einwendungen der Volksbank, wonach die Ansprüche des Klägers verjährt wären bzw. es an der Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Schaden mangeln würde, hat das Landgericht als unbegründet eingestuft. Die Volksbank hatte dem Kläger, der langjähriger Kunde und Genosse der Bank ist, im Prozess ferner rechtsmissbräuchliches Verhalten vorgeworfen. Auch diesem Standpunkt der Bank hatte das Landgericht im Urteil eine deutliche Absage erteilt.
Das Oberlandesgericht Celle schloss sich mit Hinweisbeschluss vom 15.01.2018 (Az. 3 U 131/17) dem Urteil des Landgerichts Hildesheim und damit der Argumentation des Klägers an und wies die Volksbank auf die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels hin.
Die Volksbank Hildesheim Lehrte-Pattensen hat nun eingelenkt und die Berufung zurückgenommen. Damit ist das Urteil rechtskräftig und die Volksbank zur Rückabwicklung der Geschäfte verpflichtet.