Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Beratung und Betreuung von

  • Unternehmen, Arbeitgebern und deren Zusammenschlüssen

  • Arbeitnehmern und arbeitnehmerähnlichen Personen

  • Gewerkschaften, Betriebsräten, Personalvertretungen und Sprecherausschüssen

  • Leitenden Angestellten und Führungskräften

  • Freien Mitarbeitern, Heimarbeitern, Vertragsamateuren u. ä.

  • Lehrkräften, Dozenten, Mitarbeitern von Medienanstalten

  • Auszubildenden

  • Vereinen und Verbänden

bei der Gestaltung von

  • Arbeitsverträgen (Abschluß, Änderung und Inhalt)

  • Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen

  • Fragen der Personalführung

  • Fragen der Mitbestimmung und Betriebsverfassung

  • Kündigungs-, Kündigungsschutz- und Sozialplanverfahren

  • Koalitions- und Arbeitskampfstreitigkeiten

  • Betriebsübergängen

  • Prozessvertretungen vor den Arbeitsgerichten in Urteils- und Beschlussverfahren sowie vor Ausschüssen in besonderen Verfahren

ferner u. a. im:

  • Recht der betrieblichen Altersversorgung

  • Recht über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

  • Fragen des Arbeitsförderungsrechts

  • Urlaubsrecht

  • Berufsbildungsrecht

  • Recht zum Schutz besonderer Personengruppen (Schwerbehinderte, Schwangere, Mütter, Erziehungsurlaubsberechtigte, Wehrdienstleistende, Jugendliche, Heimarbeiter)

  • Sozialversicherungsrecht

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