Bank- und Kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir beraten unsere Mandanten in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Außergerichtlich und in prozessualen Auseinandersetzungen, im gesamten Bundesgebiet. Dabei setzen wir auf erstklassige Dienstleistungsqualität sowie auf rechtlich fundierte und praxisorientierte Lösungen. Höchsten Beratungsstandard in allen Rechtsfragen des Bank- und Kapitalmarktrechts haben wir uns zur Aufgabe gemacht.

Zu den Schwerpunkten unserer anwaltlichen Tätigkeit im Bank- und Kapitalmarktrecht zählen:

  • Die Vertretung von Anlegern gegenüber Banken und freien Anlagevermittlern wegen
    fehlerhafter Anlageberatung (z.B. geschlossene Beteiligungen, Wertpapiere).

  • Widerruf von Darlehensverträgen.

  • Sonstige Fragen des Kreditrechts (u.a. zu Vorfälligkeitsentschädigungen, Kreditsicherheiten,
    Forward-Darlehen, Fremdwährungsdarlehen).

  • Die Zulässigkeit von Bankentgelten.

  • Das Recht des Zahlungsverkehrs (z.B. bei Schäden durch Missbrauch von Kredit- oder Scheckkarten).

  • Beratung im Zusammenhang mit Bausparverträgen (u.a. zur Frage der Wirksamkeit von ordentlichen
    Kündigungen der Bausparkassen).

Der Sachverstand und die Erfahrung unseres Bankrechtsteams zahlen sich für unsere Mandanten aus, sowohl bei außergerichtlichen Einigungen, als auch in gerichtlichen Verfahren.

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