Beratung und Betreuung u.a.:
im Bereich des Medizinschadensrechts
in den Bereichen des ärztlichen und zahnärztlichen Zulassungsrechts und des gesamten Vergütungsrechts
bei Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung
bei Einzug und Abwehr von Forderungen aus Behandlungsverträgen
bei Praxisgründung
Gestaltung u.a. von:
Gemeinschaftspraxis- und Praxisgemeinschaftsverträgen
Kooperationsverträgen
Praxisübernahmeverträgen und Praxismietverträgen